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KOSTEN UND ABLAUF

Zu Ihrer Information

ABLAUF

  • Erste Sprechstunde für Fragen, Anliegen und Indikationsstellung

  • Fünf probatorische Sitzungen für Diagnostik, Zielklärung, Erhebung

  • Kurz- oder Langzeittherapie (ca. 24-60 Sitzungen), je nach Behandlungsbedarf

PRIVATVERSICHERUNGEN UND BEIHILFE

Die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie werden in der Regel durch Privatversicherungen und/oder die Beihilfe getragen. Die vertraglichen Konditionen können sich jedoch unterscheiden. Daher raten wir, vorab zum Antragsprozess, zur Kostenübernahme (gibt es einen Selbstbehalt?) und zum Umfang des Kontingents Informationen bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.

 

Die Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. dem Auszug für Psychotherapeuten (GOP).

SELBSTZAHLER

Die Kosten für die Therapie können auch selbst getragen werden. Diskretion gegenüber der Krankenkasse und ein formal erleichterter Prozess sind hier von Vorteil. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der GOP.

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