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KOSTEN UND ABLAUF
Zu Ihrer Information
ABLAUF
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Erste Sprechstunde für Fragen, Anliegen und Indikationsstellung
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Fünf probatorische Sitzungen für Diagnostik, Zielklärung, Erhebung
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Kurz- oder Langzeittherapie (ca. 24-60 Sitzungen), je nach Behandlungsbedarf
PRIVATVERSICHERUNGEN UND BEIHILFE
Die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie werden in der Regel durch Privatversicherungen und/oder die Beihilfe getragen. Die vertraglichen Konditionen können sich jedoch unterscheiden. Daher raten wir, vorab zum Antragsprozess, zur Kostenübernahme (gibt es einen Selbstbehalt?) und zum Umfang des Kontingents Informationen bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Die Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. dem Auszug für Psychotherapeuten (GOP).
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